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Fachseminare

Fortbildung Rechtskunde Gesundheitsrecht

Dr. Anette Oberhauser, Nürnberg

Ein Anwalt ist billiger, als kein Anwalt…

Die Haltung, ohne Rechtsberatung »schon irgendwie durchzukommen«, ist unter vielen Selbständigen nach wie vor verbreitet. Dabei bewegen wir uns heute in einem weitreichenden Regelwerk von Gesetzen und Verordnungen, deren Unkenntnis bekanntlich nicht vor Strafe schützt. Gerade wer im Gesundheitsbereich tätig ist, sollte je nach genauer Tätigkeit zumindest Grundkenntnisse des Heilpraktikergesetzes, des Heilmittelwerbegesetzes, des Gesetzes gegen unlauteren Wettbewerb, des Handelsrechts u.a. besitzen – oder einen guten Rechtsberater haben…
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Mit der Fortbildung »Rechtskunde Gesundheitsrecht« möchten wir allen Menschen, die in irgendeiner Form Therapie, Naturheilkunde, Massagen, Lebensberatungen, geistiges Heilen etc. praktizieren oder mit heilkundlich verwendeten Waren wie Edelsteinen, Elixieren, Aromaölen, Massageölen etc. handeln, einen grundlegenden Einblick in jene Gesetze und Verordnungen der deutschen Rechtssprechung bieten, die ihre Tätigkeit betreffen. Schwerpunkt wird die Steinheilkunde sein, doch viele Fragestellungen gelten für andere Naturheilverfahren in ähnlicher Weise. Eine solche rechtskundliche Orientierung schafft Unsicherheiten ab und zeigt, wie die eigene Tätigkeit zu gestalten ist, damit sie mit den gegebenen Gesetzen in Einklang steht.
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Die Möglichkeiten und Grenzen zu kennen, bewahrt vor Schaden – und eröffnet z.T. ungeahnte Perspektiven. Wer die aktuelle Rechtsauslegung kennt und versteht, findet einen Weg zur Ausübung der eigenen Tätigkeit und kann teure Fehler vermeiden. Letztere geschehen auch meist aus Unkenntnis, z.B. in der eigenen Werbung, im Internet-Auftritt, in selbst produziertem Infomaterial, ja sogar in der Formulierung der eigenen Tätigkeit. Dank des Internets kommt es immer häufiger zu Abmahnungen – und die sind gleich ein Vielfaches teurer als die Fortbildung mit Dr. Oberhauser. Daher: Vorbeugen ist besser als Nachzahlen…
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Dr. Anette Oberhauser ist Inhaberin einer auf Gesundheitsrecht spezialisierten Rechtsanwaltskanzlei in Nürnberg (www.kanzlei-oberhauser.de). Seit vielen Jahren ist sie Spezialistin für Gesundheitsfragen und alternative Heilweisen. Ihre Vision ist, effektive Heilungsmethoden zu stärken und deren Rechtsposition zu verbessern – für ein funktionierendes ganzheitliches Gesundheitssystem.
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Termin folgt
Fortbildung Rechtskunde Gesundheitsrecht
Seminarleitung: Dr. Anette Oberhauser
Seminarzeiten: Samstag, 9.30 – 18.00 Uhr
Seminarort: SKY 13, Fürststraße 13, 72072 Tübingen
Seminargebühr: 95.– € zzgl. Verpflegung, Getränke, Kaffee (auf Selbstkostenbasis)
Übernachtung: Unterkünfte in Tübingen finden Sie hier
Teilnehmerzahl: Max. 16 Personen.
Bei Interesse bitte unverbindlich voranmelden.
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Anmeldung: Michael Gienger GmbH, Fürststr. 13, D-72072 Tübingen, Tel.: 07071-364720, Fax: 07071-38868, seminare@michael-gienger.de, www.michael-gienger.de